"Aufmachen Polizei!" – Hausdurchsuchung wegen Anti-Merz-Schmierereien?!
Update: 2025-09-12
Description
Die Hausdurchsuchung ist eine absolute Standardmaßnahme im Werkzeugkasten der Ermittlungsbehörden. Ein ziemlich starker Eingriff in die Grundrechte ist es aber auch, wenn der Staat in der Sockenkiste wühlt. Deshalb darf nur durchsucht werden, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Der fehlte bei einer Hausdurchsuchung im Sauerland: Wegen „Anti-CDU-Schmierereien“ nahe einer Wahlkampfveranstaltung von Friedrich Merz durchsuchte die Polizei bei einer 17-jährigen Juso-Vorsitzenden. Der Durchsuchungsbeschluss war rechtswidrig, wie das Landgericht Arnsberg feststellte. Denn zum fehlenden Tatverdacht kommt noch hinzu: Es gab keinen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass des Durchsuchungsbeschlusses. Brisant: Die Direktorin des Amtsgerichts, das den Durchsuchungsbeschluss erlassen hat, ist Charlotte Merz, die Ehefrau von Friedrich Merz. Die Justizreporterinnen Egzona Hyseni und Alena Lagmöller zeichnen diesen Fall nach und sprechen mit Strafverteidigerin Gabriele Heinicke, Staatsanwalt Simon Pschorr und Richter Jörg Müller über Hausdurchsuchungen, ihre Voraussetzungen und Rolle von Gerichtsdirektorinnen.
Podcast-Tipp: https://www.ardaudiothek.de/episode/urn:ard:episode:2538bf7614739a8d/
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